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Johannes RauGerman President calls for European Constitution A European Constitution is needed for the very reason that we do not want to become a single centralised state. These were the words of the German President, Johannes Rau who spoke in the European Parliament on Wednesday. The speech was an attempt to bridge EU sceptical sentiments with the wish for further European integration. Rau backs change to EU parliament Johannes Rau, the German president, has added his voice to the debate on the future structure of the European Union by calling for the creation of a two-chamber parliament in which both citizens and states would be represented. The proposed legislature, recalling Germanys own federal system, forms a central part of a new constitution for Europe, which the president believes is essential to make the EU work after enlargement. A European constitution would be the best way of securing unity and diversity and at the same time maintaining citizens confidence in the great integration project, he said. Mr Rau, a former premier of North Rhine-Westphalia, Germanys most populous state, addressed Germanys own fears about further integration by emphasising that any new constitution would have to define the rights and responsibilities of different levels of decision-making to guarantee the position of regional governments. He also noted the constitution would have to include a catalogue of fundamental human rights - already being prepared by EU states for next months Nice intergovernmental conference. I hope this question of whether this catalogue of fundamental human rights should be binding upon the European institutions can be addressed under the Swedish presidency, he said. Sweden takes up the EUs rotating presidency next January. Jfr Anna Lindh löfte om motsatsen The president said his proposals were not outrightly federalist. However, his remarks are bound to raise concerns that the EUs biggest member country may be trying to set the agenda for reform. Wir brauchen eine europäische Verfassung Das Werk soll Grundlage eines neuen, föderalen Europas werden. Die Elemente: die aktuell diskutierte Grundrechtecharta, ein neuer Katalog von Zuständigkeiten und eine deutlichere Gewaltenteilung der europäischen Institutionen - Nur so kann Europa wieder seine Handlungsfähigkeit als Ganzes zurückgewinnen. Bundespräsident Johannes Rau Anna Lindh: "Jag klargjorde vid mötet att regeringens linje förblir att rättighetsstadgan ska antas som en politisk deklaration. Så kommer nu också att bli fallet. Enligt mandatet från Köln ska det därefter undersökas "om och eventuellt på vilket sätt" stadgan ska kunna tas in i fördragen. Ordföranden anmodade Sverige att som inkommande ordförande leda en sådan process." Bundespräsident Johannes Rau hat sich für die
Schaffung einer europäischen Verfassung ausgesprochen. http://www.welt.de/politik/index.htx#EU
Der Bundespräsident begrüßt die Vorstöße von Außenminister Fischer sowie des französischen Staatspräsidenten Chirac, die sich bereits im Frühsommer für eine europäische Konstitution ausgesprochen hatten: "Das waren Signale, über die ich mich besonders gefreut habe." Rau sieht zu einer grundlegenden Verfassung für Europa keine Alternative: "Wir brauchen ein verständliches und überzeugendes Projekt, nicht sieben Verträge mit 13 Nachträgen und 25 Veränderungen", schreibt Rau in der WELT. Mit der politischen Union Europas gewinnen für den Bundespräsidenten die Einzelstaaten ihre Souveränität wieder, die sie, "auf sich allein gestellt, im Zuge der Globalisierung längst verloren haben". Rau fordert die Struktur einer "europäischen Föderation". Ziel eines föderalen Systems Europa müsse es sein, "Macht zu verteilen, nicht sie zu konzentrieren". In einer solchen Föderation plädiert der Bundespräsident für "ein doppeltes System der Repräsentation: eines, in dem jeder Bürger mit einer Stimme zählt, und ein zweites, in dem jeder Mitgliedsstaat unabhängig von seiner Größe und seiner Bevölkerungszahl mit seiner Stimme zur Geltung kommt". Das Europa von morgen umschreibt Rau als einen "Zusammenschluss von Staaten, die einen Teil ihrer Hoheitsrechte gemeinschaftlichen Einrichtungen übertragen, damit sie durch gemeinsames Handeln Souveränität und praktische Handlungsfähigkeit zurückgewinnen". Die Grundrechtecharta, die der Europäische Rat auf seinem nächsten Treffen behandelt, stelle den ersten Teil einer künftigen europäischen Verfassung dar. Die Charta regele soziale Grundrechte, wobei diese "Entscheidungen europäischer Institutionen und deren Umsetzung binden", schreibt der Bundespräsident. Im zweiten Teil der Verfassung müsse ein "Katalog klarer Zuständigkeiten" künftig "jedem Bürger, jeder Kommune oder jeder Region" klarmachen, "wofür die Europäische Union nicht zuständig und damit nicht verantwortlich ist", fordert Rau. "Eine höhere Ebene darf sich nur dann mit einer Angelegenheit befassen, wenn sie auf einer unteren Ebene nicht besser geregelt werden kann." Dringend nötig sei eine Reform von Institutionen und Verfahren. Diese solle im dritten Teil der Verfassung geregelt werden. Die geplante EU-Erweiterung führe die Notwendigkeit einer Reform "überdeutlich vor Augen".
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